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   VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16.TR   

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VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16.TR (https://dejure.org/2016,107835)
VG Trier, Entscheidung vom 10.11.2016 - 1 K 3217/16.TR (https://dejure.org/2016,107835)
VG Trier, Entscheidung vom 10. November 2016 - 1 K 3217/16.TR (https://dejure.org/2016,107835)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16
    Maßgebend ist damit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154.90 BVerwGE 88, 367, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 BVerwGE 89, 16, juris Rn. 17).

    In einem solchen Fall reicht zwar die bloße theoretische Möglichkeit einer Verfolgung nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 -, BVerwGE 87, 52, juris Rn. 3 1 ; BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 16, juris Rn. 17; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 -, DVBI.

    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es auch aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 16, juris Rn. 17; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 7. Februar 2008 -.

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 32.87 -, DVBI. 1988, 653, juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 BVerwGE 79, 143, juris Rn. 23; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 DVBI.

    In einem solchen Fall reicht zwar die bloße theoretische Möglichkeit einer Verfolgung nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 -, BVerwGE 87, 52, juris Rn. 3 1 ; BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 16, juris Rn. 17; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 -, DVBI.

    10 C 33.07 -, DVBI.

  • VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16

    Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16
    bb) Diese Rechtsprechung hat Die Kammer durch Urteil vom 07. Oktober 2 0 1 6 - 1 K 5093/16.TR - unter Berücksichtigung der aktuellsten Erkenntnisquellen und der allgemeinen politischen und militärischen Entwicklung in Syrien bestätigt.

    In diesem Sinne liegen die zum Anlass für die Nachfluchtverfolgung genommenen Merkmale grundsätzlich erstens in der illegalen Ausreise und der damit verbundenen Aufkündigung der von der syrischen Regierung geforderten Loyalität im Kampf gegen die Oppositionsgruppierungen, zweitens in der Flucht und dem längeren Aufenthalt in einem westlichen Land, durch die die Ausreisenden nach Sicht der Regierung eine Identifikation mit der dortigen Werteordnung und der westlichen Unterstützung der Opposition in Syrien zum Ausdruck bringen sowie drittens der Asylantragstellung, die den dauerhaften Bruch mit dem syrischen Staat nach außen zum Ausdruck bringt (vgl. VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris, bestätigend: VG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 8 K 2127/16.A).

  • VG Trier, 16.06.2016 - 1 K 1576/16

    Syrien, Flüchtlingsanerkennung, Asylantrag, Auslandsaufenthalt, subsidiärer

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16
    aa) Das Gericht ist im Rahmen seiner bisherigen Rechtsprechung auf der Grundlage der vorhandenen Erkenntnisquellen davon ausgegangen, dass die syrische Regierung die illegale Ausreise aus dem Land, den entsprechenden Aufenthalt im westlichen Ausland und die dortige Stellung eines Asylantrags als Anknüpfung und Ausdruck einer politisch missliebigen Gesinnung und damit als Kritik am herrschenden System ansieht, die das Gebot der Loyalität gegenüber diesem verletzt (vgl. nur VG Trier, Urteil vom 14. Juni 2016 - 1 K 1105/16.TR n.v.; VG Trier, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1576/16.TR -, juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16
    Maßgebend ist damit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154.90 BVerwGE 88, 367, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 BVerwGE 89, 16, juris Rn. 17).
  • VG Münster, 13.10.2016 - 8 K 2127/16

    Syrer können Flüchtlingseigenschaft beanspruchen

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16
    In diesem Sinne liegen die zum Anlass für die Nachfluchtverfolgung genommenen Merkmale grundsätzlich erstens in der illegalen Ausreise und der damit verbundenen Aufkündigung der von der syrischen Regierung geforderten Loyalität im Kampf gegen die Oppositionsgruppierungen, zweitens in der Flucht und dem längeren Aufenthalt in einem westlichen Land, durch die die Ausreisenden nach Sicht der Regierung eine Identifikation mit der dortigen Werteordnung und der westlichen Unterstützung der Opposition in Syrien zum Ausdruck bringen sowie drittens der Asylantragstellung, die den dauerhaften Bruch mit dem syrischen Staat nach außen zum Ausdruck bringt (vgl. VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris, bestätigend: VG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 8 K 2127/16.A).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16
    In einem solchen Fall reicht zwar die bloße theoretische Möglichkeit einer Verfolgung nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 -, BVerwGE 87, 52, juris Rn. 3 1 ; BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 16, juris Rn. 17; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 -, DVBI.
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16
    An der Glaubhaftigkeit eines behaupteten Verfolgungsschicksals wird es allerdings in aller Regel fehlen, wenn der Asylbewerber im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405/89 juris Rn. 8), wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender oder vergleichbarer Geschehensabläufe unvorstellbar erscheinen sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Asylverfahrens erheblich steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige oder sonst nachvollziehbare Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 1 A 34/87 -, n.v.).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16
    Hierbei darf das Gericht jedoch insbesondere hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Verfolgerland keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180, juris Rn. 16).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16
    In der Vergangenheit liegenden Umständen kommt damit Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377, juris Rn. 23, unter Hinweis auf: EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 u.a. [Abdulla u.a.] -, NVwZ 2010, 505, juris Rn.92 ff.).
  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82

    Situation im Heimatstaat - Aufklärungspflicht der Tatsachengerichte -

  • BVerwG, 15.06.1987 - 1 A 34.87

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

  • VG Regensburg, 29.06.2016 - RO 11 K 16.30707

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Staatsangehörigen wegen

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • VG Berlin, 02.03.2017 - 23 K 1551.16

    Subsidiärer Schutz für syrische Staatsangehörige wegen der Gefahr der Verfolgung

    Für die Annahme einer politischen Verfolgung ist es nach Auffassung der Kammer unerheblich, ob ein Asylbewerber - wie die Klägerin - illegal oder sogar legal aus Syrien ausgereist ist (vgl. zu einem Fall der legalen Ausreise Urteil der Kammer vom heutigen Tag - VG 23 K 1540.16 A -, Abdruck S. 19 f.; ebenso VG Münster, Urteil vom 20. Januar 2017  - 8a K 3496/16.A -, juris Rn. 57; a.A. VG Trier, Urteile vom 10. November 2016 - 1 K 3217/16.TR -, Abdruck S. 10 ff., vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris Rn. 93 und vom 19. Juli 2016 - 1 K 1552/16.TR -, juris Rn. 14).
  • VG Berlin, 02.03.2017 - 23 K 1540.16

    Flüchtlingsschutz für Syrer bleibt umstritten

    Für die Annahme einer politischen Verfolgung ist es nach Auffassung der Kammer unerheblich, ob ein Asylbewerber illegal oder - wie die Klägerin - legal aus Syrien ausgereist ist (ebenso VG Münster, Urteil vom 20. Januar 2017 - 8a K 3496/16.A -, juris Rn. 57; a. A. VG Trier, Urteile vom 10. November 2016 - 1 K 3217/16.TR -, juris Abdruck S. 10 ff., vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris Rn. 93 und vom 19. Juli 2016 - 1 K 1552/16.TR -, juris Rn. 14).
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